Urgo Zellstofftupfer, unsteril.
- aus sauerstoffgebleichtem Zellstoff nach DIN 19310
- zur äußeren Wundversorgung
- Versorgung trockener und sezernierender Wunden sowie als Trägermaterial für Salben- und Feuchtverbände
Hinweis:
In einigen KV-Bereichen abrechnungsfähig als Sprechstundenbedarf.
Bitte beachten Sie die individuellen Regelungen in den Sprechstundenbedarfsvereinbarungen der jeweiligen KV-Bezirke.